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Die britische Regierung kündigt eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025 an. Erst danach müssen Exporteure die neuen UKCA-Kennzeichnungspflichten beachten.
14.12.2022
Von Stefanie Eich | Bonn
Das UKCA-Label soll die CE-Kennzeichnung ersetzen. Das gilt auch für Bauprodukte, allerdings erst ab Mitte 2025: Das britische Ministerium für Wohnungsbau kündigte am 9. Dezember 2022 an, die Übergangsfrist für die Verwendung der CE-Kennzeichnung auf dem britischen Markt erneut zu verlängern.
Bis zum 30. Juni 2025 können Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung in Großbritannien in Verkehr gebracht werden. Die neue Frist für die Verwendung des UKCA-Labels ist somit der 1. Juli 2025. So sollen Hersteller und Exporteure mehr Zeit für die Umstellung auf UKCA haben.
Bereits Mitte November hatte das britische Wirtschaftsministerium eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024 angekündigt. Für Bauprodukte gelten jedoch separate Regelungen. Zwar geht die Fristverlängerung für Bauprodukte über die allgemeine Verlängerung hinaus, jedoch gelten die Erleichterungen zur Zertifizierung nicht für Bauprodukte. Demnach gilt: Ist eine Konformitätsbewertung durch ein Prüfinstitut vorgeschrieben, muss diese durch eine Notifizierte Stelle (Approved Body) mit Sitz in Großbritannien erfolgen. EU-Zertifikate können bei Bauprodukten nicht als Grundlage für die UKCA-Kennzeichnung verwendet werden - anders als bei den meisten Produkten, für die es eine Übergangsfrist für die Nutzung von EU-Zertifikaten gibt. Das geht aus dem aktualisierten Leitfaden des zuständigen Ministeriums hervor.
Ab dem 1. Juli 2025 muss das neue UKCA-Label angebracht werden. Alle harmonisierten europäischen Normen werden in britische Standards umgewandelt (designated standards). Sie bleiben inhaltlich identisch. Ist eine Konformitätsbewertung durch ein Prüfinstitut vorgeschrieben, muss diese durch eine Notifizierte Stelle (Approved Body) mit Sitz in Großbritannien erfolgen. |
Die britische Regierung informiert in ausführlichen Leitfäden über die UKCA-Kennzeichnung sowie über Bauprodukte.
Mit dem Austritt aus der Europäischen Union (EU) gehört das Vereinigte Königreich seit 1. Januar 2021 nicht mehr zum EU-Binnenmarkt. Bestehende EU-Gesetze wurden in nationales Recht überführt. Das gilt auch für die EU-Bauprodukteverordnung. Alle damit verbundenen Änderungen gelten jedoch nur für Großbritannien (England, Schottland und Wales). Für Nordirland gelten Sonderregeln: Durch das Nordirland-Protokoll zum Austrittsabkommen bleibt Nordirland weiterhin im EU-Binnenmarkt für Waren und behält somit das EU-Regime.
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