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VietnamZollgesetz und Zollverfahren, übergreifend / Einfuhrabgaben, übergreifend
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Zollmeldung Vietnam Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
12.07.2016
onn (GTAI) – In Vietnam sind mit Wirkung vom 01.07.2016 die Steuersätze der Sonderverbrauchsteuer (Special Consumption Tax – SCT) für bestimmte Kraftfahrzeuge geändert worden. Demnach gilt für Personenkraftwagen mit einem Hubraum von 1.500 cm³ oder weniger nunmehr ein Steuersatz von 40% und ab dem 01.01.2018 von 35% (vormals 45%). Für Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 1.500 cm³ bis 2.000 cm³ gilt weiterhin der Steuersatz von 45%, der allerdings ab dem 01.01.2018 um fünf Prozentpunkte auf 40% reduziert wird. Für Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 2.000 cm³ bis 2.500 cm³ gilt unverändert der Steuersatz von 50%.
Zum Teil drastische Steuererhöhungen ergeben sich für Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 2.500 cm³. So gilt für Pkw mit einem Hubraum bis 3.000 ab dem 01.07.2016 ein Steuersatz von 55%, der ab dem 01.01.2018 auf 60% erhöht wird (vormals 50%). Für Fahrzeuge mit mehr als 3.000 cm³ bis 4.000 cm³ gilt numehr ein Steuersatz von 90%, für mehr als 4.000 cm³ bis 5.000 cm³ 110%, für mehr als 5.000 cm³ bis 6.000 cm³ 130% und für mehr als 6.000 cm³ 150%.
Schon im Januar 2016 waren Änderungen bei der Besteuerungsgrundlage u.a. auch für verbrauchsteuerpflichte Importwaren in Kraft getreten. Demnach gilt nach Regierungsverordnung 108/2015/ND-CP von 28.10.2015 als Besteuerungsgrundlage für die Verbrauchsteuer bei Importen von Personenkraftwagen nunmehr der Verkaufspreis des Importeurs, der den Betrag von 105% des Einfuhrzollwertes zuzüglich der Einfuhrabgaben „Zoll“ und „Sonderverbrauchsteuer“ nicht unterschreiten darf.