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Zollmeldung Algerien Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO

Algerien ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen, jedoch noch kein Mitglied der Welthandelsorganisation WTO.

Welthandelsorganisation (WTO)

Algerien hat 1987 die Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (World Trade Organization - WTO) beantragt und hat derzeit Beobachterstatus.

Europäische Union

Grundlage für den Warenhandel zwischen der Europäischen Union (EU) und der Demokratischen Volksrepublik Algerien ist das am 22. April 2002 unterzeichnete Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen (Amtsblatt EU L 265 vom 10. Oktober 2005). Das Abkommen wurde im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der EU und den südlichen Mittelmeeranrainerstaaten, dem sogenannten Barcelona-Prozess, geschlossen. Es ist am 1. September 2005 in Kraft getreten.

Mit dem Ziel einer Liberalisierung des Warenverkehrs im Mittelmeerraum sieht das Abkommen die schrittweise Aufhebung der Zölle für Ursprungswaren der Vertragsparteien vor. Die Ursprungsregeln wie vollständige Gewinnung oder Herstellung und ausreichende Verarbeitung sowie die territorialen Auflagen wie die direkte Beförderung sind im Protokoll Nr. 6 des Assoziationsabkommens festgelegt.

Algerien gehört seit dem 1. Januar 2014 nicht mehr zum Kreis der begünstigten Länder des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU. Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems gewährt die EU zahlreichen Entwicklungsländern freiwillig und einseitig Zollpräferenzen für ihre Ursprungswaren, um diese Länder besser in den Welthandel zu integrieren.

Welche Handelsabkommen die EU mit afrikanischen Ländern abgeschlossen hat, welche Erleichterungen sich daraus ergeben und welche Hindernisse noch bestehen, haben wir in unserem Fact Sheet Handel mit Afrika zusammengefasst.

Pan-Euro-Med Kumulierungszone

Die Assoziationsabkommen der EU mit den südlichen Mittelmeeranrainerstaaten bilden die Paneuropa-Mittelmeer-Zone. Zu dieser zählen die EU, die EFTA-Länder (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein), die Türkei, Färöer, die Teilnehmer des Barcelona-Prozesses (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Westjordanland und Gazastreifen); die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU teilnehmenden Staaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo); Moldau und die Ukraine.

In jeder dieser Zonen ist eine diagonale Kumulierung möglich. Das heißt, dass Produktionsvorgänge an Vormaterialen mit Ursprung in einem Land dieser Zone zu Produktionsvorgängen der Endfertigung in einem anderen Land der Zone für die Bestimmung des Ursprungs des Endproduktes hinzuzurechnen sind. Und zwar gilt dies auch dann, wenn das Endprodukt in ein Land der Zone geliefert wird, das nicht an der Herstellung des Endproduktes beteiligt war. Voraussetzung hierfür ist aber, dass sowohl das Land der Endfertigung als auch dasjenige der Endbestimmung Präferenzabkommen mit denselben Ursprungsregeln mit allen am Ursprung beteiligten Ländern geschlossen haben. Weitere Informationen zu "Pan-Euro-Med" finden Sie in unserem Artikel "Die Paneuropa-Mittelmeer-Zone".

Große Arabische Freihandelszone (GAFTA)

Algerien ist Mitglied der Großen Arabischen Freihandelszone, Greater Arab Free Trade Area (GAFTA) oder Grande Zone Arabe de Libre Échange (GZALE). Weitere Mitgliedstaaten sind Ägypten, Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Oman, die Palästinensischen Gebiete, Saudi-Arabien, Sudan, Syrien, Tunesien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Seit dem 1. Januar 2005 gewähren sich die Vertragsparteien offiziell Zollfreiheit bei der Einfuhr ihrer industriellen und landwirtschaftlichen Ursprungswaren. Einige Produkte sind hiervon ausgenommen (Liste der Ausnahmen, die bei der Einfuhr in Algerien gelten). Algerien wendet das Abkommen seit Januar 2009 an.

Panafrikanische Freihandelszone (AfCFTA)

Algerien hat das Abkommen über die Schaffung einer afrikanischen kontinentalen Freihandelszone (African Continental Free Trade Area - AfCFTA) ratifiziert.  Das Abkommen ist formal zum 30. Mai 2019 in Kraft getreten. Hauptziele des Abkommens sind, den innerafrikanischen Handel zu steigern, die Industrialisierung weiter voranzutreiben und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig soll eine kontinentale Zollunion mit freiem Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen entstehen.

Arabische Maghreb-Union

Die Arabische Maghreb Union (Union du Maghreb Arabe - UMA) wurde am 17. Februar 1989 in Marrakesch gegründet. Ihre Mitgliedstaaten sind Marokko, Algerien, Tunesien, Mauretanien und Libyen. Das Ziel der Union ist eine umfassende wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit. Bisher sind allerdings kaum Fortschritte zu vermerken. Auch die geplante Zollunion konnte bislang umgesetzt werden.

Bilaterales Abkommen mit Tunesien

Algerien hat ein bilaterales Präferenzzollabkommen mit Tunesien. Auf der Website des algerischen Handelsministeriums befinden sich Listen von Waren, die von der präferenziellen Behandlung bei der Einfuhr in Algerien profitieren beziehungsweise davon ausgenommen sind.

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