Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer unterliegen alle Gewerbebetriebe in Deutschland, unabhängig von ihrer Rechtsform. Der Steuersatz wird von den Kommunen individuell festgesetzt.
Berechnung der Gewerbesteuer
Der jeweilige Gewerbesteuersatz ist abhängig von zwei Komponenten:
- der Steuermesszahl (bundesweit einheitlich 3,5 Prozent)
- und dem Gewerbesteuerhebesatz (örtlich verschieden).
Das steuerpflichtige Einkommen des Unternehmens wird mit der Steuermesszahl (3,5 Prozent) multipliziert, woraus sich der sog. Steuermessbetrag ergibt.
Dieser Steuermessbetrag wird dann mit dem jeweiligen kommunalen Gewerbesteuerhebesatz multipliziert und ergibt so den Betrag der fälligen Gewerbesteuer.
Beispiel: Gewerbebetrieb A in der Gemeinde B hat ein steuerpflichtiges Einkommen von EUR 1.000.000. Der kommunale Hebesatz in der Gemeinde B beträgt 400 Prozent. Aufgrund der einheitlichen Steuermesszahl in Höhe von 3,5 Prozent ergibt sich ein Steuermessbetrag für den Gewerbebetrieb A von EUR 35.000. Dieser Steuermessbetrag von EUR 35.000 wird nun mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert, woraus sich eine Gewerbesteuerbelastung von EUR 140.000 ergibt, was einem Gewerbesteuersatz von 14 Prozent entspricht. |
Gewerbesteuersatz
Der Mindeststeuersatz der Gewerbesteuer beträgt 7 Prozent. Es gibt keine Begrenzung nach oben, der durchschnittliche Gewerbesteuersatz liegt geringfügig über 14 Prozent.
Der Gewerbesteuerhebesatz wird von den einzelnen Kommunen individuell festgelegt. Im Durchschnitt liegt er geringfügig über 400 Prozent, darf aber nicht weniger als 200 Prozent betragen. Eine gesetzliche Höchstgrenze für den Hebesatz besteht nicht, in städtischen Gebieten ist er tendenziell höher als in ländlichen Gebieten.
Auf die Gewerbesteuer wird kein Solidaritätszuschlag erhoben.
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