Unternehmenssteuern
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
Alle Körperschaften unterliegen der Körperschaftsteuer. Diese liegt bundesweit einheitlich bei 15 Prozent.
- Wer zahlt Körperschaftsteuer in Deutschland?
- Körperschaftsteuersatz und Gewinnermittlung
- Solidaritätszuschlag
Wer zahlt Körperschaftsteuer in Deutschland?
Der Körperschaftsteuer unterliegen alle Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel die Aktiengesellschaft (AG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Kapitalgesellschaften mit Firmenzentrale in Deutschland unterliegen der Körperschaftsteuer mit ihrem gesamten Welteinkommen. Dividenden, die im Ausland erwirtschaftet und versteuert wurden, können von der Besteuerung in Deutschland unter Umständen befreit sein. Es ist auch möglich, dass die im Ausland gezahlte Steuer auf die in Deutschland anfallende Körperschaftssteuer angerechnet wird.
Gesellschaften, deren Zentrale nicht in Deutschland beheimatet ist, unterliegen nur mit ihrem in Deutschland erwirtschafteten Einkommen der Körperschaftsteuer (z.B. aufgrund einer Betriebsstätte, Dividenden oder Lizenzgebühren).
Körperschaftsteuersatz und Gewinnermittlung
Der Steuersatz beträgt einheitlich 15 Prozent auf den zu versteuernden Unternehmensgewinn. Der Gewinn wird nach handelsrechtlichen Vorschriften in einem Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, ermittelt.
Hiervon zu unterscheiden ist die steuerliche Gewinnermittlung, bei der aufgrund von bestimmten Ausübungsoptionen und Gewinnanpassungsregelungen ein abweichender Gewinn entstehen kann. Dieser ist Grundlage der Besteuerung.
Körperschaftsteuer ist sowohl für einbehaltene als auch für ausgeschüttete Gewinne zu zahlen.
Solidaritätszuschlag
Auf die Körperschaftsteuer wird der Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Der Solidaritätszuschlag ist eine Sonderabgabe, die 1995 in Zusammenhang mit der Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung eingeführt wurde.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent des Körperschaftsteuersatzes, also 5,5 Prozent der 15-prozentigen Körperschaftsteuer, mithin 0,83 Prozent. Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag addieren sich somit auf einen Betrag von 15,83 Prozent.
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