Steuererklärung
Jeder Steuerpflichtige muss grundsätzlich eine jährliche Steuererklärung abgeben. Zuständig ist das Finanzamt an dem Ort, an dem das jeweilige Unternehmen seinen Sitz hat.
05.11.2020
- Anmeldung beim Finanzamt
- Steuererhebung und Fristen
- Abführen der Lohnsteuer
- Elektronische Steuererklärung
Anmeldung beim Finanzamt
Bei Unternehmensgründungen erfolgt die Registrierung beim zuständigen Finanzamt durch Abgabe des sogenannten "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Dieser Fragebogen wird neugegründeten Unternehmen nach erfolgter Gesellschaftsgründung beziehungsweise Gewerbeanmeldung vom Finanzamt übersandt.
Die Finanzämter stehen grundsätzlich auch für steuerliche Auskünfte zur Verfügung. Jedoch sollten insbesondere Unternehmen zur Optimierung der Steuererklärung einen Steuerberater konsultieren. Über die Internetseiten des Deutschen Steuerberaterverbandes können Steuerberater in ganz Deutschland gefunden werden.
Steuererhebung und Fristen
Die Steuererhebung erfolgt bei den wesentlichen Steuerarten (Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer) durch Vorauszahlungen (monatlich oder vierteljährlich), die in der jährlichen Steuererklärung mit der tatsächlich angefallenen Steuerschuld verrechnet werden. Die Steuererklärung eines Jahres muss bis 31. Mai des darauffolgenden Jahres eingereicht werden, diese Frist kann jedoch auf Antrag verlängert werden.
Die Steuererklärung besteht aus verschiedenen Formularen für jede Steuerart. Wenn möglich müssen Belege für abziehbare Ausgaben beigefügt oder auf Anfrage des Finanzamtes nachgereicht werden.
Abführen der Lohnsteuer
Arbeitnehmer zahlen Lohnsteuer - ein spezieller Begriff für die von abhängig Beschäftigten zu zahlende Einkommensteuer. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, die anfallende Lohnsteuer direkt vom Lohn des Arbeitnehmers einzubehalten und monatlich an das Finanzamt abzuführen. Aus diesem Grund sind Arbeitnehmer, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, nicht zur Abgabe einer jährlichen Steuererklärung verpflichtet.
Elektronische Steuererklärung
Steuererklärungen über Einkommens-, Lohn- und Umsatzsteuer können bequem auf elektronischem Weg beim Finanzamt über das ELSTER-Portal eingereicht werden. Die elektronische Abgabe ist für Unternehmen verbindlich.
Informationen zum Thema Steuerklärung gibt auch das Steuerliche Info-Center des Bundeszentralamtes für Steuern.
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