Das Bundesverfassungsgericht ist das ranghöchste Gericht Deutschlands. Es überwacht die Einhaltung der Grundrechte und anderer Rechte von Verfassungsrang. Auch die einzelnen Bundesländer haben Verfassungsgerichtshöfe, die mit der Durchsetzung der Rechte aus den jeweiligen Landesverfassungen betraut sind.
Daneben ist das deutsche Gerichtswesen in fünf Gerichtsbarkeiten unterteilt: ordentliche Gerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Finanzgerichtsbarkeit. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist für zivil- und strafrechtliche Verfahren zuständig.
Die einzelnen Gerichte innerhalb der Gerichtsbarkeiten sind hierarchisch organisiert. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit befinden sich auf der untersten Stufe die Amtsgerichte. Darauf folgen die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und als höchste Instanz der Bundesgerichtshof. Rechtsmittel, die gegen erstinstanzliche Entscheidungen eingelegt werden, werden in der Regel von der nächsthöheren Instanz gehört.
Amtsgerichte sind in Zivilsachen (erstinstanzlich) zuständig für Verfahren mit Streitwerten bis zu EUR 5000. Für darüber hinausgehende Streitwerte sind die Landgerichte zuständig. In hoch spezialisierten Rechtsbereichen gibt es besonders fachkompetente Kammern, z.B. für Gesellschaftsrecht, Handelsrecht oder gewerblichen Rechtsschutz.