Als Marke können alle Zeichen, mit denen Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens identifiziert werden können, eingetragen werden. Das beinhaltet zum Beispiel Wörter, Logos, Abkürzungen, dreidimensionale Gegenstände oder akustische Signale.
Mit der Markeneintragung erwirbt der Inhaber ein exklusives, frei handelbares Nutzungsrecht. Er kann Dritten durch Erteilung einer Lizenz das Recht zur Nutzung der Marke einräumen. Wird dieses verletzt, kann er Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Die amtliche Eintragung kann durch das Platzieren von ® (registered trademark) hinter der Marke kenntlich gemacht werden.
Marken werden im Markenregister geführt. Für die Eintragung ist das DPMA zuständig. Wie bei Patenten muss ein entsprechender Antrag ausgefüllt und die zu schützende Marke so detailliert wie möglich beschrieben werden. Die Gebühr für die erste Markenanmeldung und den Eintrag ins Markenregister beträgt ca. 300 Euro. Die Marke ist zunächst für einen Zeitraum von zehn Jahren geschützt. Der Schutz kann gegen Zahlung von Verlängerungsgebühren jedoch unbegrenzt um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.
Um den Schutzbereich einer Marke über Deutschland hinaus auf die gesamte Europäische Union auszuweiten, können Marken beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) als europäische Gemeinschaftsmarke eingetragen werden.
Das Madrider Markenabkommen (MMA) erlaubt außerdem die Registrierung einer internationalen Marke. Der Antrag ist über das DPMA an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen.