Jeder, der in Deutschland eine Anlage betreibt, muss dies so tun, dass negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Das heißt, der Schadstoffausstoß muss begrenzt, Abfall vermieden und Energien effizient genutzt werden.
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial für die Umwelt, die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Das Gefährdungspotenzial ergibt sich dabei insbesondere aus dem Überschreiten bestimmter Schwellenwerte bezüglich Luftverunreinigung, Geräuschen, Gerüchen, Erschütterungen, Licht, Strahlen oder Wärme.
Je nach Art und Größe der Anlage muss ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung oder ein vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen werden. Welches Verfahren einschlägig ist, richtet sich in der Regel nach Produktions- oder Lagerkapazität der Anlage.
Neben dem Genehmigungsantrag können auch Lagepläne, Emissions-oder Immissionsmessungen, sowie Nachweise über Abwasser, Abfälle, Arbeitsschutz, Anlagensicherheit, Brand- und Bodenschutz und zum Umgang mit gefährlichen Stoffen und Umweltverträglichkeit erforderlich sein. Daher sollte ein notwendiges immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren von einem Fachberater begleitet werden.
Der Antrag inklusive zusätzlicher Unterlagen muss beim lokalen Umweltamt eingereicht werden. Dieses muss dann innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen über den Antrag zu entscheiden (sieben Monate im normalen Verfahren, drei Monate im vereinfachten Verfahren).