Die Schweiz hebt Industriezölle ab 1. Januar 2024 auf
Ab 2024 erhebt die Schweiz keine Einfuhrzölle auf Industrieprodukte mehr. Präferenznachweise sind dennoch in einigen Fällen erforderlich.
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Ab 2024 erhebt die Schweiz keine Einfuhrzölle auf Industrieprodukte mehr. Präferenznachweise sind dennoch in einigen Fällen erforderlich.
Betroffen sind Waren mit Ursprung in oder eingeführt aus Belgien, Deutschland und den Niederlanden.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Maßnahmen umfassen zusätzliche Einfuhrabgaben, Einfuhrverbote und ermäßigte Zölle für Produktionsgüter. Für Einwegplastik und bestimmte Fahrzeuge sind Umweltsteuern zu zahlen.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Zahlreiche landwirtschaftliche Geräte, Lebensmittel sowie Hygieneartikel können im Rahmen des sogenannten Nullsatzes (Zero rated supplies) vergünstigt eingeführt werden.
Ab 1. Mai 2023 werden zuckerhaltige Säfte und elektronische Zigaretten besteuert. Die Verbrauchsteuern auf Zigaretten, Tabakwaren und bestimmte Getränke steigen.
Verbrauchsteuern werden auf Tabakwaren, Alkoholika und Kraftstoffe erhoben.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
Änderung der Zollsätze