Normen und technische Vorschriften
Für den Vertrieb von Waren in Ruanda sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten.
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Für den Vertrieb von Waren in Ruanda sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten.
Neben den allgemeinen Vorgaben gelten für bestimmte Produkte besondere Kennzeichnungsvorschriften.
Eine ordnungsgemäße Zollanmeldung für Einfuhrwaren kann nur ein lizenzierter Zollagent abgeben.
Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern werden in der Regel Zölle und Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden.
Neben Gebühren und Abgaben wird auf einige Waren zusätzlich eine Verbrauchsteuer erhoben.
Zu beachten sind Einfuhrverbote und Beschränkungen. Besondere Vorschriften gelten unter anderem für Nahrungsmittel, pharmazeutische Produkte und medizinische Geräte.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Ruanda ist Mitglied mehrerer regionaler Integrationsgemeinschaften in Afrika und gehört der kontinentalen Freihandelszone AfCFTA an.
Mit dem Verbot will die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) verhindern, dass die Region als Müllhalde für Elektroschrott aus den Industrieländern genutzt wird.