Kein UN-Kaufrecht in Senegal
Die Republik Senegal ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Die Republik Senegal ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Für die Einreise und einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten ist für deutsche Staatsbürger kein Visum erforderlich.
Da Senegal Mitglied der Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika ist, gelten im Bereich des Gesellschaftsrechts die Gesetze der OHADA.
Das nationale senegalesische Recht ist durch das französische Recht beeinflusst. In einigen Bereichen gilt das Recht der OHADA.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz in Senegal.
Innerhalb der OHADA können Ansprüche und Geldforderungen einheitlich und schneller durchgesetzt werden. Hier erhalten Sie erste Informationen, was zu beachten ist.
Die OHADA hat neben anderen Bereichen auch das Forderungssicherungsrecht vereinheitlicht. Ob Bürgschaft oder Eigentumsvorbehalt, erfahren Sie hier, was Ihre Möglichkeiten sind.
Viele ausländische Unternehmen machen in Afrika erfolgreich Geschäfte. Allerdings sind nicht alle Geschäftsanfragen seriös.
Das Coronavirus breitet sich auch auf dem afrikanischen Kontinent zunehmend aus. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn Verträge nicht mehr eingehalten werden können?