Vorübergehende Ursprungsregeln im PEM-Raum
Ein alternativ anwendbares Regelwerk ergänzt die Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen.
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Ein alternativ anwendbares Regelwerk ergänzt die Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen.
Die Frist gilt bis 23. Dezember 2023.
Damit das Übereinkommen in Kraft treten kann, müssen jedoch zwei Drittel der WTO-Mitglieder ihre Annahmeurkunde hinterlegen.
WTO thematisiert die hohen Zölle auf Produkte, die mit der Coronapandemie im Zusammenhang stehen, und die sich daraus ergebenen Hürden im grenzüberschreitenden Verkehr.
Das Abkommen ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen tritt am 1. November 2021 in Kraft
Das Scheitern hat Auswirkungen auf den Export von Medizinprodukten.
WTO ist informiert: Startschuss für die Übergangsvereinbarung zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten.
Bonn (GTAI) – Die Ausfuhrbeträge nach dem Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten („Schoggigesetz“) werden abgeschafft. Hintergrund ist ein WTO-Beschluss über die Abschaffung von Exportsubventionen für verarbeitete landwirtschaftliche Agrarerzeugnisse.
Gleichzeitig wurden neue Maßnahmen verabschiedet, die Zulagen für Getreide und Milch vorsehen. Des Weiteren wird das Bewilligungsverfahren für den aktiven Veredelungsverkehr mit bestimmten Milch- und...
Bonn (GTAI) - Mit der Änderung soll die Erhebung der Abgabe bei ausländischen Fahrzeugen vereinfacht werden. Bisher wurde die Abgabe manuell erhoben. Nicht-Schweizer Transporteure haben künftig die Möglichkeit, Erfassungsdienstleister zu beauftragen, die ihnen Erfassungsgeräte zur Verfügung stellen und die Zahlungen an die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) begleichen.
Hintergrund ist die Einführung eines europäischen Dienstes zur elektronischen Erhebung von Straßennutzungsgebühren (EETS, European...