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Recht (17) Litauen (17) Portal 21 (17)
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  • 18.11.2019 Portal 21 Litauen
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  • 29.12.2017 Portal 21 Litauen
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    Bagatellsachen

    Germany Trade & Invest (Stand: 29.12.2017)
    Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und litauischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 5.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. Es steht Dienstleistern bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zum Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der Ausführung.
    Das durch die Verordnung (EG--Europäische Gemeinschaft)...

  • 29.12.2017 Portal 21 Litauen
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    Außergerichtliche Streitbeilegung

    Germany Trade & Invest (Stand: 29.12.2017)
    Das Schiedsverfahrensrecht Litauens findet sich im litauischen Gesetz über Handelsschiedsgerichtsbarkeit (Law on Commercial Arbitration - komercinio arbitrazo istatymas, Nr.--Nummer I-1274 vom 2.4.1996).
    Die Regelungen sind an das UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit zwar angelehnt, das Modellgesetz ist jedoch nicht ausdrücklich umgesetzt worden.
    Das Gesetz über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit Litauens trifft...

  • 29.12.2017 Portal 21 Litauen
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    Gerichts-/Anwaltsgebühren

    Germany Trade & Invest (Stand: 29.12.2017)
    Die Gerichtsgebühren, die in Litauen anfallen, werden als Stempelgebühren (žyminis mokestis - stamp duty) bezeichnet. Dabei kann es sich entweder um einen feststehenden Betrag oder um einen prozentualen Anteil vom Streitwert handeln (Artikel 80 der litauischen Zivilprozessordnung).
    Daneben ist noch eine Gebühr für die Ausstellung der Verfahrensdokumente (payment for the issuance of the procedural documents) an das Gericht zu zahlen (Artikel 81 der...

  • 29.12.2017 Portal 21 Litauen
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    Eilverfahren

    Germany Trade & Invest (Stand: 29.12.2017)
    Das litauische Recht bietet in der Zivilprozessordnung einige Möglichkeiten für eine beschleunigte Rechtsdurchsetzung:
    Urkundenprozess (Artikel 424-430)
    Zahlungsbefehlsverfahren (Artikel 431-440, proceedings for the issuing of court order for payment).
    Zum Teil sind diese Verfahren sogar gebührenvergünstigt.
    Germany Trade & Invest (Stand: 29.12.2017)

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