Neues Sozialversicherungsgesetz in Katar
Am 3. Januar 2023 ist in Katar ein neues Sozialversicherungsgesetz in Kraft getreten. Es gilt für alle Arbeitgeber, die katarische Staatsangehörige beschäftigen.
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Am 3. Januar 2023 ist in Katar ein neues Sozialversicherungsgesetz in Kraft getreten. Es gilt für alle Arbeitgeber, die katarische Staatsangehörige beschäftigen.
Auf dem Gebiet des Vertragsrechts folgt das katarische Recht dem ägyptischen Zivilgesetzbuch, welches seinerseits dem französischen Code Civil angelehnt ist.
Je nach Auftragsart und -umfang kann es ausreichen, Mitarbeiter für einige Wochen oder Monate zur Erbringung von Dienstleistungen nach Katar zu entsenden.
Katar ist Mitglied in verschiedenen internationalen Organisationen.
Die katarische Währung (Katar-Riyal) ist frei konvertibel. Ausländer können unter den gleichen Voraussetzungen Konten unterhalten wie Inländer.
In Katar können die Parteien nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB) frei wählen, welchem Recht sie ihren Vertrag unterwerfen wollen.
Mit dem Gesetz Nr. 17 aus dem Jahr 2020 hat Katar als erstes Land in der Region einen Mindestlohn eingeführt.
Am 3. Januar 2023 ist das neue Sozialversicherungsgesetz (Qatar Law No. 1 of 2022) in Kraft getreten (sechs Monate nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt am 4. Juli 2022).
Zwischen Katar und Deutschland existiert bislang kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Am 6. Juni 2004 hat der katarische Gesetzgeber mit dem Gesetz Nr. 17/2004 eine Rechtsgrundlage für den Erwerb von dinglichen Rechten an Grundeigentum durch Ausländer geschaffen.