Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Bei einem Vertragsschluss im Zusammenhang mit einer grenzüberschreitenden Dienstleistung, also etwa zwischen einem Dienstleister aus Liechtenstein und einem Unternehmen aus Deutschland als Dienstleistungsempfänger, sind - sofern liechtensteinisches Recht gilt - unter anderem die folgenden Punkte von Bedeutung:
Die wohl wichtigste Vorinformation ist die, dass Liechtenstein nicht Vertragspartei des sogenannten UN-Kaufrechts ist. Sollen also die bekannten Standards des UN-Kaufrechts vor diesem...
Germany Trade & Invest (29.03.2022)
Bei einem Vertragsabschluss zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung, beispielsweise zwischen einem liechtensteinischen Dienstleister und einem Dienstleistungsempfänger in Deutschland ist zunächst zu ermitteln, welches Recht auf den Vertrag Anwendung findet.
Diese wichtige Vorfrage richtet sich nach dem sogenannten Internationalen Privatrecht. Grundlage für das Internationale Privatrecht in Liechtenstein ist das liechtensteinische Gesetz über das...
Das Abkommen ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen tritt am 1. November 2021 in Kraft
Die Aufnahme einer nationalen Bezeichnung in den Firmennamen ist in Liechtenstein nur in Ausnahmefällen möglich.