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  • 01.12.2022 Portal 21 Schweden
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  • 01.12.2022 Portal 21 Schweden
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    Eilverfahren

    Auch in Schweden können die Gerichte Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes treffen, beispielsweise eine einstweilige Verfügung in Bezug auf die Vornahme oder Nichtvornahme bestimmter Handlungen.
    Auch eine einstweilige Beschlagnahme (dinglicher Arrest) zur Sicherung bestimmter Rechte (etwa des Eigentums) ist möglich.
    Notwendig für diese Maßnahmen ist unter anderem, dass ein Anspruch des Gläubigers wahrscheinlich besteht und dass die Gefahr der Vereitelung des Anspruchs durch den Schuldner gegeben...

  • 30.11.2022 Portal 21 Schweden
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  • 30.11.2022 Portal 21 Schweden
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    Anerkennung/Vollstreckung

    Wer als deutscher Dienstleistungsempfänger in Deutschland oder Schweden einen Prozess (zum Beispiel auf Schadensersatz nach einem Gewährleistungsfall) gegen einen schwedischen Dienstleister gewonnen hat, hat noch nicht sein Geld erhalten. Vielmehr muss er die gerichtliche Entscheidung ggf.--gegebenenfalls anerkennen und auch vollstrecken lassen, um das vom Gericht zugesprochene Geld auch tatsächlich zu erhalten. Bei der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen können dem deutschen...

  • 30.11.2022 Portal 21 Schweden
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    Gerichts-/Anwaltsgebühren

    Gemäß Kapitel 18 § 1 der der schwedischen Prozessordnung (Rättegångsbalk - SFS 1942:740) trägt grundsätzlich die unterlegene Partei die Kosten der Rechtsverfolgung der obsiegenden Partei. Zu diesem Grundsatz werden in den folgenden Vorschriften jedoch zahlreiche Ausnahmen gemacht. Auch eine Kostenteilung oder eine Verurteilung jeder Partei zur Tragung ihrer eigenen Kosten ist möglich, Kapitel 18 §§ 2, 4 schwedische Prozessordnung.
    Eine gesetzliche Honorarordnung für Rechtsanwälte besteht in Schweden...

  • 30.11.2022 Portal 21 Schweden
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  • 28.11.2022 Portal 21 Schweden
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  • 28.11.2022 Portal 21 Schweden
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  • 02.11.2022 Portal 21 Schweden
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    Gewerblicher Rechtsschutz

    Rechtsgrundlage für Patente ist das schwedische Patentgesetz (Patentlag – SFS 1967:837) sowie die entsprechende Ausführungsverordnung. Voraussetzung für ein Patent ist, dass die Erfindung in Bezug auf den bekannten Stand der Technik neu ist und sich von ihm wesentlich unterscheidet. Zuständig für die Patenterteilung ist die Patent- und Registrierungsbehörde (Patent- och Registreringsverket).
    Das Markenrecht hat Schweden zum 1.7.2011 mit einem neuen Markengesetz (Varumärkeslag - SFS 2010:1877) reformiert.

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