Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Spanien
EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen benötigen für die Einreise nach Spanien lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen benötigen für die Einreise nach Spanien lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Um sicherzustellen, dass die Vorschriften im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts durch den Arbeitgeber tatsächlich eingehalten werden, hat er diverse Dokumentationspflichten.
Der Mindestlohn gilt jährlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Sozialversicherung ist sowohl für Arbeitnehmende als auch für Selbständige als Pflichtversicherung ausgestaltet.
Soll ein:e Mitarbeiter:in in Spanien eine vorübergehende Dienstleistung erbringen, sollte der Arbeitsvertrag stets den Besonderheiten dieses Auslandseinsatzes gerecht werden.
Der deutsche Dienstleistungserbringer muss bei seiner Tätigkeit in Spanien die spanischen Arbeitsschutzregelungen beachten.
Auch in Spanien basiert das Recht der Sozialversicherung (Seguridad Social) auf europäischen Vorgaben.
Arbeitsverträge werden in Spanien grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Häufig kommen Musterverträge zum Einsatz.
Mitarbeitende müssen bei Entsendung nach Spanien diverse Nachweise mit sich führen. Die Entsendemeldung muss grundsätzlich vor Arbeitsbeginn getätigt werden.
Die spanische Steuergesetzgebung basiert auf dem Allgemeinen Abgabengesetz. Besonderheiten gelten in den drei Regionalkörperschaften Baskenland, Navarra und Kanarische Inseln.
Auch das spanische Recht differenziert zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.