Türkei: Coronavirus und Verträge
Auch in der Türkei breitet sich das Coronavirus immer mehr aus und schränkt die wirtschaftlichen Tätigkeiten im Land erheblich ein. Was bedeutet das aus rechtlicher Sicht?
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Auch in der Türkei breitet sich das Coronavirus immer mehr aus und schränkt die wirtschaftlichen Tätigkeiten im Land erheblich ein. Was bedeutet das aus rechtlicher Sicht?
Der türkische Gesetzgeber hat einen Schritt zum Ausbau der justiziellen Infrastruktur unternommen und das Zentrum für Schiedswesen in Istanbul gegründet.
Im August 2016 hat der türkische Gesetzgeber mit dem Gesetz Nr. 6735 über ausländische Arbeitskräfte eine Regelungslücke geschlossen.
Seit dem 24. Januar 2022 gelten in der Türkei neue Vorschriften für den Erwerb von Immobilien durch fremde Staatsangehörige. Dabei geht es um dringend benötigte Deviseneinnahmen.
Auch in türkischen Unternehmen und Behörden gibt es nun die Position eines Datenschutzbeauftragten. Vorbild ist die europäische DSGVO, es gibt aber auch Unterschiede.
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In der Türkei gelten seit 1. September 2023 neue Vorschriften im Vollstreckungs- und Mediationsrecht. Das Gesetz sieht vor allem bürokratische Erleichterungen vor.
In der Türkei stützt sich die Produkthaftung auf drei Säulen.
Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile regelt das Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privatrecht.
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