Subsahara-Afrika - Was bei Entsendungen zu beachten ist
Bei Entsendungen in ein Land in Subsahara-Afrika entstehen zahlreiche rechtliche Hürden. Hilfreich ist es daher, einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen zu behalten.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Bei Entsendungen in ein Land in Subsahara-Afrika entstehen zahlreiche rechtliche Hürden. Hilfreich ist es daher, einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen zu behalten.
Für jedes Auslandsgeschäft sind Informationen, insbesondere zum Steuerrecht, unerlässlich. Nationale Steuerbehörden können hilfreiche Informationsquellen sein.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Einige Waren dürfen nur mit einem Hygiene- oder Sanitärzertifikat eingeführt werden. Besonderheiten sind vor allem bei der Einfuhr von Pflanzen und Tieren zu beachten.
Neben allgemeinen Vorgaben gelten für einige Produkte auch besondere Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften.
Für den Vertrieb von Waren in Mauritius sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten.
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren sowie entsprechende Beschränkungen.
Neben den Einfuhrzöllen können bei der Einfuhr von Waren noch die Einfuhrumsatzsteuer und je nach Warenkategorie Verbrauchsteuern und/oder weitere Abgaben anfallen.
Die Einfuhr von Waren ist an Formalitäten geknüpft. Werden diese nicht eingehalten oder fehlen Dokumente bei der Wareneinfuhr, kann es zu Verzögerungen in der Abwicklung kommen.
Mauritius ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen sowie Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).