Änderungen im mexikanischen Arbeitsrecht
Am 24. April 2021 sind in Mexiko neue Bestimmungen zum Outsourcing und der Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern in Kraft getreten.
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Am 24. April 2021 sind in Mexiko neue Bestimmungen zum Outsourcing und der Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern in Kraft getreten.
Die Nationale Mindestlohnkommission (Comisión Nacional de los Salarios Mínimos - CONASAMI) hat den gesetzlichen Mindestlohn in Mexiko angepasst.
Der mexikanische Pesos ist eine frei handelbare Währung.
Mexiko ist eines der lateinamerikanischen Länder mit spezifischen gesetzlichen Regelungen zum Klimawandel.
Das mexikanische Arbeitsrecht wurde 2021 reformiert, um auch Arbeitsverhältnisse im Zusammenhang mit dem Home-Office zu erfassen.
In allen mexikanischen Bundesstaaten gelten eigene Zivilgesetzbücher (Código Civil) und Zivilprozessordnungen (Código de Procedimientos Civiles).
Die Vereinigten Staaten von Mexiko (Estados Unidos Mexicanos) sind eine föderalistisch aufgebaute Republik und bestehen aus 32 Bundesstaaten.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist für Mexiko am 1. Januar 1989 in Kraft getreten.
Das mexikanische Recht kennt verschiedene Sicherungsmittel, dazu gehören unter anderem das Akkreditiv, der Eigentumsvorbehalt und die Bürgschaft.
Ein eigenes Produkthaftungsgesetz kennt die mexikanische Rechtsordnung nicht.