Anerkennung/Vollstreckung
Germany Trade & Invest (Stand: 03.01.2019)
Wer als deutscher Dienstleistungsempfänger in Deutschland oder Island einen Prozess (zum Beispiel auf Schadensersatz nach einem Gewährleistungsfall) gegen einen isländischen Dienstleister gewonnen hat, hat noch nicht sein Geld erhalten. Vielmehr muss er die gerichtliche Entscheidung ggf. anerkennen und auch vollstrecken lassen, um das vom Gericht zugesprochene Geld auch tatsächlich zu erhalten. Bei der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher...