Immobilienrecht in Kuba
Bislang können in Kuba grundsätzlich nur kubanische Staatsangehörige und seit 2011 Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Kuba Immobilien kaufen.
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Bislang können in Kuba grundsätzlich nur kubanische Staatsangehörige und seit 2011 Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Kuba Immobilien kaufen.
Die Berufsausübung ist in Kuba streng reglementiert.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 ist für Kuba am 1. Dezember 1995 in Kraft getreten.
Technische Normen müssen aufgrund der technischen Sicherheit und des Verbraucherschutzes eingehalten werden.
Im Rahmen des kubanischen Rechts existieren verschiedene Vertragstypen.
Ausländische Arbeitnehmer unterliegen in Kuba nicht der Sozialversicherung.
Im April 2019 ist die neue kubanische Verfassung in Kraft getreten.
Ein eigenständiges Handelsvertreterrecht gibt es in Kuba nicht.
Die Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen ist in Kuba grundsätzlich möglich.
Patente werden im Dekret Nr. 290/2011 geregelt.