Belarus: Coronavirus und Verträge
Die Vertragsparteien sollten eine Vertragsanpassung in Erwägung ziehen. Staatliche Maßnahmen können im Einzelfall als Force-Majeure-Umstände anerkannt werden.
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Die Vertragsparteien sollten eine Vertragsanpassung in Erwägung ziehen. Staatliche Maßnahmen können im Einzelfall als Force-Majeure-Umstände anerkannt werden.
Am 15. November 2021 tritt in Belarus das Gesetz „Zum Schutz personenbezogener Daten“ Nr. 99-3 in Kraft.
Die Republik Belarus plant die Verabschiedung des Gesetzes über die Öffentlich-Private Partnerschaft (PPP) im Jahr 2015.
Es sind einige Änderungen des belarussischen Steuergesetzbuches zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen unter anderem ausländische Unternehmen.
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