Klimagesetze in Marokko
In Marokko existieren eine Reihe von Klimagesetzen, über die Sie hier einen ersten Überblick erhalten.
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In Marokko existieren eine Reihe von Klimagesetzen, über die Sie hier einen ersten Überblick erhalten.
Die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sind das HGB, Gesetz Nr. 17/1995 (geändert durch Gesetz Nr. 20/2005) und Gesetz Nr. 5/1996 (geändert durch Gesetz Nr. 24/2010).
Weitere Anreize für exportorientierte Unternehmen in Marokko hält das Regime der Exportfreihandelszonen (zones franches d’exportation) vor.
Der Erwerb von Immobilien ist Ausländern in Marokko grundsätzlich freigestellt. Ausgenommen ist allein der Grundstückserwerb für Investitionen im Agrarsektor.
Das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht Marokkos ist in den Art. 532 ff. des Zivilgesetzbuches (Code des Obligations et des Contrats - ZGB) geregelt.
Das marokkanische Handelsvertreterrecht ist im Wesentlichen dem französischem Recht nachempfunden und findet sich im Code de Commerce - HGB.
Das marokkanische Recht kennt eine Vielzahl an Sicherungsmitteln.
Marokko ist Mitglied in folgenden internationalen Übereinkommen.
Am 5. Januar 2011 hat Marokko ein Produkthaftungsgesetz (Gesetz Nr. 31-08) verabschiedet.
Erste Informationen über Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Marokko erhalten Sie hier.