Zentralamerika: Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht Guatemalas, Honduras und Panamas unterscheidet zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen.
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Das Arbeitsrecht Guatemalas, Honduras und Panamas unterscheidet zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen.
Gesetzliche Regelungen in Bezug auf den Eigentumsvorbehalt finden sich sowohl in Guatemala als auch in Honduras und Panama.
In Panama, Guatemala und Honduras ist der Mindestlohn von der Branche abhängig.
In Guatemala, Honduras und Panama sind die beliebtesten Rechtsformen die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Die wesentlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Verträgen sind sowohl in Guatemala als auch in Honduras und Panama im Zivil- beziehungsweise Handelsgesetzbuch geregelt.
Sowohl Guatemala als auch Honduras und Panama verfügen über Gesetze zur Förderung und zum Schutz von Investitionen.
In den mittelamerikanischen Ländern Guatemala, Honduras und Panama rückt das Thema Umweltschutz immer mehr in den Fokus. Dies spiegelt sich in verschiedenen Gesetzen wider.
Die Dauer des Aufenthaltes ausländischer Arbeitskräfte hängt in Guatemala, Honduras und Panama in der Regel von der Einordnung in bestimmte Kategorien ab.
Die Rechtssysteme Panamas, Guatemalas und Honduras basieren auf dem Civil Law.
Ein Produkthaftungsgesetz gibt es weder in Guatemala noch in Honduras oder Panama. Die Produkthaftung ergibt sich in der Regel aus den Zivilgesetzbüchern.