Malaysia: Informationen über Malaysia/Kontaktadressen
Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen bezüglich Malaysia.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
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Rechtsgrundlagen sind insbesondere der Patents Act sowie der 2019 reformierte Trademarks Act. Die Intellectual Property Corporation of Malaysia (MyIPO) verwaltet die Rechte.
Malaysias Gesellschaftsrecht kennt drei Unternehmensformen: Den Einzelkaufmann (sole proprietorship), Personengesellschaften (partnerships) und Kapitalgesellschaften (companies).
Ausländische Investitionen sind etwa in Form einer Repräsentanz, die nur beschränkt tätig werden darf, oder einer ausländisch investierten Company limited by shares möglich.
Ausländische Arbeitnehmer benötigen eine Arbeitserlaubnis, wenn sie in Malaysia eine Arbeit aufnehmen möchten.
Rechtsgrundlage ist der Financial Services Act 2013 ergänzt durch die regelmäßig überarbeiteten "Foreign Exchange Administration Rules" (Richtlinien für den Devisenverkehr).
Das Handelsvertreterrecht findet eine nur rudimentäre Regelung in dem auf englischem Recht basierenden Contracts Act 1950.
Malaysia ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) bislang nicht beigetreten.
Seit dem Jahr 1999 verfügt Malaysia mit dem Consumer Protection Act (CPA) über ein Produkthaftungsgesetz.
Nach dem Sale of Goods Act ist die ausdrückliche Vereinbarung eines einfachen Eigentumsvorbehalts möglich. Dieser schützt jedoch nicht vor gutgläubigem Dritterwerb.