Japan Patent Office entsendet Vertreter nach Düsseldorf
Das Japan Patent Office, die japanische Behörde für gewerblichen Rechtsschutz, hat mit Wirkung zum Ende Juli 2021 zwei Vertreter nach Düsseldorf entsandt.
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Das Japan Patent Office, die japanische Behörde für gewerblichen Rechtsschutz, hat mit Wirkung zum Ende Juli 2021 zwei Vertreter nach Düsseldorf entsandt.
Anbieter von Wasch- und Reinigungsmitteln finden in Japan gute Umsatzaussichten vor, auch unabhängig von der Coronapandemie.
Rechtsstreitigkeiten werden in Japan vorzugsweise außergerichtlich durch Mediations-, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren beigelegt.
Deutsche Staatsbürger profitieren bei einer Einreise nach Japan zu touristischen Zwecken von einer sogenannten „Exemption of Visa“.
Ausländische Direktinvestitionen sind grundsätzlich genehmigungsfrei.
Als Präsenzform in Japan stehen zur Auswahl: die Repräsentanz, die Zweigniederlassung oder ein Tochterunternehmen in Form einer japanischen Personen- oder Kapitalgesellschaft.
Typische Sicherungsmittel sind in Japan der Eigentumsvorbehalt, die Sicherungsübereignung und die Hypothek.
Allgemeine Grundlagen des Handelsvertreterrechts finden sich im Kapitel 7 (Art. 27 bis 31) des Commercial Code, subsidiär gilt das Auftragsrecht des Zivilgesetzbuches.
Japan ist eine parlamentarisch-demokratische Monarchie mit einem Zweikammersystem.
Das UN-Kaufrechtsübereinkommen findet seit dem 1. August 2009 bei deutsch-japanischen Kaufverträgen automatisch Anwendung.