Recht kompakt Zentralamerika
Der Länderbericht Recht kompakt Zentralamerika bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement. Im Fokus: Guatemala, Honduras und Panama.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Der Länderbericht Recht kompakt Zentralamerika bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement. Im Fokus: Guatemala, Honduras und Panama.
Grundsätzlich wird die Wahl ausländischen Rechts sowie die eines ausländischen Gerichtsstands in Guatemala, Honduras und Panama anerkannt.
Zwischen Deutschland und Guatemala, Honduras und Panama bestehen keine bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen.
Nachstehend finden Sie einen Kurzüberblick über das Patent- und Markenrecht sowie das Urheberrecht in Guatemala, Honduras und Panama.
In allen drei hier im Fokus stehenden Ländern (Guatemala, Honduras und Panama) ist die Haftung des Verkäufers für verdeckte Mängel an der Kaufsache vorgesehen.
Von den drei mittelamerikanischen Ländern Guatemala, Honduras und Panama verfügt nur Honduras über ein Gesetz über Handelsvertreter.
Nicht alle hier zu betrachtenden Länder sind Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Das Arbeitsrecht Guatemalas, Honduras und Panamas unterscheidet zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen.
Gesetzliche Regelungen in Bezug auf den Eigentumsvorbehalt finden sich sowohl in Guatemala als auch in Honduras und Panama.
In Panama, Guatemala und Honduras ist der Mindestlohn von der Branche abhängig.