Antidumping - Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand.
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Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand.
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen an. Sie gelten seit Oktober 2019 für Einfuhren mit Ursprung in Russland, Trinidad und Tobago und den USA.
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Die Maßnahmen wurden 2019 verlängert.
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Am 1. Januar 2024 führte Madagaskar im Rahmen der Schutzmaßnahmenuntersuchung vorläufige Maßnahmen gegenüber Einfuhren von Windeln und Damenbinden ein.
Von der Untersuchung sind gewebte Säcke und Hüllen aus Polypropylen betroffen. Stellungnahmen interessierter Parteien sind möglich.
Die Europäische Kommission leitet eine Interimsüberprüfung ein. Die Antidumpingmaßnahmen wurden im September 2023 verlängert.
Die Europäische Kommission leitet ein Antisubventionsverfahren ein.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.