Investitionsrecht in Aserbaidschan
Das Investitionsklima in Aserbaidschan gilt als gut. Das Investitionsrecht kennt wenig Einschränkungen für Ausländer.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Das Investitionsklima in Aserbaidschan gilt als gut. Das Investitionsrecht kennt wenig Einschränkungen für Ausländer.
Aserbaidschan wirbt um ausländische Investoren. Das neue Gesetz über Investitionstätigkeit soll einen erleichterten Zugang zum Markt schaffen und Chancengleichheit bieten.
Nachfolgend erhalten Sie nützliche Links zu Anlaufstellen in Aserbaidschan sowie einen Hinweis auf die Gesetzesliste "Gesetze in Aserbaidschan"
Aserbaidschan bietet aufgrund der klimatischen Verhältnisse gute Bedingungen für den Ausbau und die Weiterentwicklung von erneuerbaren Energien.
Umweltschutz ist in Aserbaidschan in der Verfassung verankert: Sie garantiert das Recht auf ein Leben in einer gesunden Umwelt. Die Umweltgesetzgebung konkretisiert die Umsetzung.
Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Aserbaidschan ein Visum.
Das Arbeitsrecht wird im Arbeitsgesetzbuch geregelt. Ausländer brauchen eine Arbeitserlaubnis, um in Aserbaidschan arbeiten zu können.
Rechtsstreitigkeiten können vor Zivil- und Wirtschaftsgerichten ausgetragen werden. Bei Auslandsberührung empfiehlt sich die Austragung vor einem Schiedsgericht.
Einzelne Steuerarten und Steuersätze werden im Steuergesetzbuch geregelt. Gewinne von Unternehmen werden mit 20 Prozent besteuert.
Das aserbaidschanische Gesellschaftsrecht gilt als gründerfreundlich. Eine beliebte Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.