Sambia setzt weiterhin bestimmte Einfuhrabgaben wegen Corona aus
Ausgewählte Covid-19 relevante Medizingüter können weiterhin zollfrei eingeführt werden. Auch die Verbrauchsteuer soll für diese Waren weiterhin entfallen.
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Ausgewählte Covid-19 relevante Medizingüter können weiterhin zollfrei eingeführt werden. Auch die Verbrauchsteuer soll für diese Waren weiterhin entfallen.
Die Maßnahme gilt vom 1. Juni bis 31. Oktober 2021.
Zu den Änderungen gehören beispielsweise die Körperschaft- oder Einkommensteuer. Von den Erleichterungen in Sonderwirtschaftszonen können auch ausländische Investoren profitieren.
13 Warenkategorien werden vom Versandverfahren unter Zollverschluss ausgeschlossen.
Für jedes Auslandsgeschäft sind Informationen, insbesondere zum Steuerrecht, unerlässlich. Nationale Steuerbehörden können hilfreiche Informationsquellen sein.
Bei Entsendungen in ein Land in Subsahara-Afrika entstehen zahlreiche rechtliche Hürden. Hilfreich ist es daher, einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen zu behalten.
Investitionsbehörden zählen zu den ersten Ansprechpartnern vor Ort. Sie unterstützen bei rechtlichen Fragen und bieten häufig auch sogenannte One-Stop-Centres an.
Deutschland hat mit meisten Staaten des afrikanischen Kontinents bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) abgeschlossen.
Es gibt 54 Länder in Afrika, doch nur mit 13 davon hat Deutschland bislang ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.
Die SADC kommt somit ihrer Verpflichtung im Rahmen des Trade Facilitation Agreements der WTO nach.