Gerichts-/Anwaltsgebühren
Die Entscheidung, wer bei einem Zivilrechtsstreit die Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hat, liegt in Zypern im Ermessen des Gerichts. In der Regel erlegt es der unterlegenen Prozesspartei die Kosten auf. Der Richter kann jedoch beispielsweise auch beide Parteien zur alleinigen Tragung ihrer jeweiligen Kosten verurteilen. Weitere Details hierzu in section 59 der Civil Procedure Rules.
Nach einer europarechtlichen Prüfung einiger Aspekte des zyprischen Anwaltsgebührenrechts befindet sich dieses...