Kein UN-Kaufrecht in Äthiopien
Äthiopien ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Äthiopien ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Äthiopien ein Visum.
Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten für ihren Vertrieb in Äthiopien. Sie können unter anderem einen Handelsvertreter oder einen Kommissionär engagieren.
Die äthiopische Regierung hat im Jahr 2020 ein neues Investitionsgesetz erlassen. Seitdem dürfen Ausländer grundsätzlich in allen Bereichen investieren.
Über den Länderbericht Recht kompakt Äthiopien hinaus finden Sie unter nachfolgenden Links weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Äthiopien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das äthiopische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Äthiopien gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche nach äthiopischen Gesetzen und Rechtsnormen.
Die Scharia ist kein kodifiziertes Gesetzbuch. Wie beeinflusst sie das Vertrags- und Wirtschaftsrecht, das Verwaltungsrecht oder die Rechtsverfolgung? (Bericht in zwei Teilen).
Was sind die Rechtsquellen, was der Anwendungsbereich der Scharia? Nachstehend ein Überblick zur Bedeutung und Relevanz für ausgewählte Rechtsgebiete (Bericht in zwei Teilen).