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Das französische Vertragsrecht ergibt sich vor allem aus den Regelungen des französischen Zivilgesetzbuches (Code civil). Kaufleute müssen darüber hinaus unter anderem die Bestimmungen des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) einhalten, der beispielsweise wettbewerbsrechtliche Bestimmungen enthält. Insbesondere folgende Punkte sind bei Verträgen zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und französischen Dienstleistungserbringern zu beachten:
Verträge können auch nach französischem...
Schließen ein französischer Dienstleister und ein deutscher Dienstleistungsempfänger einen Vertrag, ist zunächst zu ermitteln, welches Recht auf den Vertrag Anwendung findet. Dies ist eine Frage des Internationalen Privatrechts (IPR) (droit international privé).
Im Bereich vertraglicher Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen richtet sich dies für seit dem 17.12.2009 geschlossene Verträge nach der Europäischen "Rom I"–Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 593/2008).
Gemäß Artikel 3 der "Rom...
Rechtsgrundlage für Patente (brevets), Warenzeichen (marques) sowie Muster und Modelle (dessins et modèles) ist das französische Gesetz über das geistige Eigentum (Code de la propriété intellectuelle).
Anmeldungen sind in französischer Sprache an die nationale Behörde für Geistiges Eigentum (Institut national de la propriété industrielle – INPI) zu richten (Artikel R512-1 ff., R612-1 ff. und R712-1 ff. Code de la propriété intellectuelle).
Die Laufzeiten betragen für Patente 20 Jahre (Artikel L611-2...
Ist die gelieferte Sache mängelbehaftet, ist für die Frage, wie weiterverfahren werden soll, entscheidend, ob es sich um einen offensichtlichen oder verborgenen Mangel handelt. Die nähere Abgrenzung der beiden Rechtsinstitute ist aufgrund der unterschiedlichen Rechtsfolgen in der französischen Rechtsprechung und juristischen Literatur umstritten. Daher im Folgenden nur die Grundzüge:
Im Bereich der Kapitalgesellschaften stehen französischen Dienstleistern insbesondere die Gründung einer Aktiengesellschaft / S.A., einer vereinfachten Aktiengesellschaft / S.A.S. oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung / S.A.R.L. zur Auswahl. Rechtsgrundlage ist das französische Handelsgesetzbuch (Code de commerce).