Neuerungen im grenzüberschreitenden Online-Handel ab 1. Juli 2021
Der bisherige Schwellenwert für innergemeinschaftliche Fernverkäufe wird abgeschafft. Der neue unionsweite Schwellenwert beträgt 10.000 Euro.
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Der bisherige Schwellenwert für innergemeinschaftliche Fernverkäufe wird abgeschafft. Der neue unionsweite Schwellenwert beträgt 10.000 Euro.
Die Corona-Pandemie beeinträchtigt Vertragsbeziehungen weltweit und Klauseln über höhere Gewalt sind in aller Munde. Doch wie handhabt das irische Recht Fälle von Force Majeure?