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  • 30.09.2019 Zollmeldung Turkmenistan Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
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    Turkmenistan – Neues Zollabfertigungsverfahren ab 1. September 2019

    Bonn (GTAI) - Die Überführung von Fahrzeugen und Waren, die über die turkmenische Zollgrenze befördert werden sollen, erfolgt ab dem 1. September 2019 nach dem Zolltransitverfahren durch die automatisierte Zollabfertigung mit Hilfe des Versandmoduls T1/T2 des elektronischen Zollinformationssystems „ASYCUDA World“.
    Um den Zolltransit genehmigt zu bekommen, muss der Beförderer der Abgangszollstelle alle Beförderungs- und Zolldokumente vorlegen. Diese Dokumente müssen folgende Angaben beinhalten:
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