Ukrainische Nationalbank lockert aktuelle Währungsbeschränkungen
Ukrainische Unternehmen und e-Residenten können Überweisungen in nationaler Währung (Hrywnja) und in Fremdwährung tätigen. Nach wie vor ist jedoch mit Einschränkungen zu rechnen.
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Ukrainische Unternehmen und e-Residenten können Überweisungen in nationaler Währung (Hrywnja) und in Fremdwährung tätigen. Nach wie vor ist jedoch mit Einschränkungen zu rechnen.
Das neue Gesetzt ermöglicht ausländischen IT-Fachkräften einen Zugang zur ukrainischen Wirtschaft: Sie können ein Unternehmen aus der Ferne eröffnen und verwalten.
Unternehmen, die Informationen über juristische Personen, Einzelunternehmen und öffentliche Vereine benötigen, steht das einheitliche staatliche Register wieder für Auskünfte zur Verfügung.
Der Haushalt sieht ein faktisches Einfrieren von Mindestlöhnen und ein Sonderbudget für die Beseitigung der Kriegsfolgen vor.
Mit der Ratifizierung durch die Europäische Union (EU) und die Ukraine hat das Übereinkommen nun zwei Vertragsparteien und tritt in einem Jahr in Kraft.
Eine Reihe an Änderungen des Arbeitsgesetzbuches ermöglicht Unternehmen eine flexiblere Organisation von Arbeitsverhältnissen.
Unternehmen treffen neue Pflichten: Webseiten müssen in der ukrainischen Sprache gestaltet sein. Auch ausländische Unternehmen sind von den Änderungen betroffen.
Währungsbeschränkungen wurden vereinfacht und die Fristen für die Abwicklung von Export-Import-Geschäften verlängert.
Ukrainische Regierung verabschiedet die Antikorruptionsstrategie für die Jahre 2021 bis 2025.
Die Abschaffung der Liste für kritische Importgüter schafft die Voraussetzungen für Lockerungen bei Zahlungen in ausländischer Währung.