Umsatzsteuer im Golfkooperationsrat: aktueller Stand
Bis März 2024 haben vier von sechs Staaten des Golfkooperationsrates die Umsatzsteuer eingeführt: Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain und das Sultanat Oman.
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Bis März 2024 haben vier von sechs Staaten des Golfkooperationsrates die Umsatzsteuer eingeführt: Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain und das Sultanat Oman.
Nach fünf Verhandlungsrunden haben sich die Golfstaaten auf ein Abkommen mit Südkorea geeinigt.
Die Länder des Golfkooperationsrates und Jemen haben den Entwurf eines Standards für Elektrofahrzeuge notifiziert. Die Frist für Kommentare beträgt 60 Tage.
Im November 2023 wurde die fünfte Verhandlungsrunde abgeschlossen.
Katar erleichtert die Einfuhr von Ausrüstung für die Übertragung der Fußball-WM.
Ab 1. Dezember 2021 ist eine Einfuhrlizenz notwendig.
Endgültige Maßnahme gilt für fünf Jahre.
Produkte aus Freizonen des Golfkooperationsrates sind nicht mehr vom Zoll befreit.
Bonn (GTAI) - Nach Informationen der Qatar Chamber und der internationalen Handelskammer (ICC) ist Katar dem Carnet-ATA-System als Mitglied Nr. 78 beigetreten. Die Anwendung soll am 1. August 2018 beginnen und beschränkt sich zunächst auf die vorübergehende Einfuhr von Waren für Messen und Ausstellungen. (ABS)