Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Bei Verträgen zwischen italienischen Dienstleistern und deutschen Dienstleistungsempfängern sind unter anderem folgende Punkte relevant, wenn das italienische Recht gilt:
Ist ein Vertrag geschlossen und unterliegt dieser weder dem deutschen Sachrecht noch dem UN-Kaufrecht, das sowohl in Deutschland als auch in Italien Teil der Rechtsordnung ist, sind vor allem die Regeln des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile) zu beachten.
Auch in Italien sind Verträge grundsätzlich formfrei abschließbar,...
Der gewerbliche Rechtsschutz ist im italienischen Gesetzbuch über das gewerbliche Eigentum (Codice della Proprietà Industriale) zusammengefasst.
Der Antrag auf Erteilung eines Patents (brevetto), eines Gebrauchs- oder Geschmacksmusters bzw.--beziehungsweise einer Marke ist beim italienischen Patent- und Markenamt (Ufficio italiano brevetti e marchi) einzureichen.
Italienische Patente haben grundsätzlich eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Laufzeit beginnt mit dem Anmeldetag. Der Fortbestand des Patents...
Schließen ein italienischer Dienstleister und ein deutscher Dienstleistungsempfänger einen Vertrag, ist zunächst zu ermitteln, welches Recht auf den Vertrag Anwendung findet. Dies ist eine Frage des Internationalen Privatrechts.
Das zwischen Italien und Deutschland geltende internationale Privatrecht ist ganz überwiegend in der so genannten "Rom I"–Verordnung (Verordnung (EG--Europäische Gemeinschaft) Nr.--Nummer 593/2008) der Europäischen Gemeinschaft verankert. Danach können die Parteien...
Zahlreiche italienische Dienstleistungserbringer müssen sich in ein berufsspezifisches Verzeichnis eintragen lassen, um ihre Tätigkeit ausführen zu dürfen. Nachstehend einige Beispiele: