Anerkennung/Vollstreckung
Wer als deutscher Dienstleistungsempfänger in Deutschland oder Italien einen Prozess (zum Beispiel auf Schadensersatz nach einem Gewährleistungsfall) gegen einen italienischen Dienstleister gewonnen hat, hat noch nicht sein Geld erhalten. Vielmehr muss er die gerichtliche Entscheidung ggf. anerkennen und auch vollstrecken lassen, um das vom Gericht zugesprochene Geld auch tatsächlich zu erhalten. Bei der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen können dem deutschen...