Belgien: B2B-Rechnungen bald nur noch elektronisch
Das belgische Parlament hat die Pflicht zur elektronischen Rechnung am 1. Januar 2026 eingeführt. Sie gilt allerdings nur für B2B-Rechnungen innerhalb Belgiens.
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Das belgische Parlament hat die Pflicht zur elektronischen Rechnung am 1. Januar 2026 eingeführt. Sie gilt allerdings nur für B2B-Rechnungen innerhalb Belgiens.
Nach wochenlangen Verhandlungen unterstützt eine ausreichende Mehrheit der europäischen Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung.
Seit Januar 2024 ist die EU-Verordnung für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Data Act/Datenverordnung) in Kraft. Geltung entfaltet sie ab dem 12. September 2025.
Für öffentliche Aufträge gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Schwellenwerte. Die in den beiden Vorjahren geltenden Werte wurden leicht erhöht.
Die EU nimmt eine inflationsbedingte Bereinigung der Größenkriterien im Rahmen der Rechnungslegungsrichtlinie vor. Es ist die erste Anpassung seit 2013.
Das belgische Parlament implementiert eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 2019, die Insolvenzen vermeiden und Unternehmen eine zweite Chance geben soll.
Der Datenverkehr zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist nun wieder über einen Angemessenheitsbeschluss abgesichert.
Die belgische Regierung hat am 24. Februar 2023 die neuen Einkommensteuertarife mitgeteilt. Es ergeben sich Änderungen gegenüber dem Vorjahr.
Mit der Ratifizierung durch Deutschland tritt das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht in Kraft. Dies ist auch der Start des neuen einheitlichen Patentsystems.
Noch bis zum 8. Dezember 2023 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung für Rechte des geistigen Eigentums erhalten.