Einigung auf ein europäisches Lieferkettengesetz
Nach wochenlangen Verhandlungen unterstützt eine ausreichende Mehrheit der europäischen Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung.
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Nach wochenlangen Verhandlungen unterstützt eine ausreichende Mehrheit der europäischen Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung.
Seit Januar 2024 ist die EU-Verordnung für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Data Act/Datenverordnung) in Kraft. Geltung entfaltet sie ab dem 12. September 2025.
Für öffentliche Aufträge gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Schwellenwerte. Die in den beiden Vorjahren geltenden Werte wurden leicht erhöht.
Zum Jahreswechsel gibt es für österreichische Startups einige Erleichterungen. Bestimmte Änderungen des Gesellschaftsrechts betreffen sogar alle GmbHs.
Die EU nimmt eine inflationsbedingte Bereinigung der Größenkriterien im Rahmen der Rechnungslegungsrichtlinie vor. Es ist die erste Anpassung seit 2013.
Der Datenverkehr zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist nun wieder über einen Angemessenheitsbeschluss abgesichert.
Die Regierung konsultiert zu konkreten Vorschlägen. So soll zum Beispiel eine „Flexible Kapitalgesellschaft“ eingeführt werden. Außerdem will man Start-ups helfen.
Mit der Ratifizierung durch Deutschland tritt das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht in Kraft. Dies ist auch der Start des neuen einheitlichen Patentsystems.
Noch bis zum 8. Dezember 2023 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung für Rechte des geistigen Eigentums erhalten.
Europäischer Rat nimmt Verstöße gegen Sanktionen in die Liste der "EU-Straftatbestände“ auf.