COMESA führt das elektronische Ursprungszeugnis ein
Eswatini, Malawi und Sambia werden das elektronische Ursprungszeugnis testen.
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Eswatini, Malawi und Sambia werden das elektronische Ursprungszeugnis testen.
Bei der Einfuhr von bestimmten Waren sind seit Ende Februar höhere Einfuhrzölle sowie Steuern zu leisten.
Importeure können den neuen Prozess für die Zollabfertigung ab dem 1. Juli 2023 nutzen.
Der Leitfaden soll für Transparenz und Vorhersehbarkeit bei der Beantragung und Erteilung von Import- und Exportlizenzen sorgen.
Weitere Waren können steuerbefreit (exemption/zero-rated) in Malawi eingeführt werden. Für sie gilt der Nullsatz.
Malawi veröffentlicht eine aktualisierte Liste der beschränkten und verbotenen Einfuhren und Ausfuhren.
Ab dem 1. Mai 2022 fällt für gewerbliche Einfuhren eine Import-Einkommensteuer in Höhe von 3 Prozent an.
Die Bearbeitungsgebühr für Importeure wird von 15.000 Malawi-Kwacha (MK) auf 20.000 MK erhöht.
Malawi befreit Solarlampen und -kühlschränke, Damenbinden, runderneuerte Reifen und bestimmte Ersatzteile für die Energieerzeugung und -verteilung von Einfuhrzöllen und Steuern.
Malawi veröffentlicht Änderung des Customs and Excise Act. Ausgewählte verbrauchsteuerpflichtige Waren müssen nun mit einer Verbrauchsteuermarke gekennzeichnet werden.