GCC-Patentamt nimmt Arbeit wieder auf
Seit dem 1. Januar 2023 bearbeitet das GCC-Patentamt wieder nationale Patentanmeldungen im Namen der beantragenden GCC-Länder Bahrain und Kuwait.
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Seit dem 1. Januar 2023 bearbeitet das GCC-Patentamt wieder nationale Patentanmeldungen im Namen der beantragenden GCC-Länder Bahrain und Kuwait.
Seit dem 6. Januar 2021 hat das gemeinsame Patentamt des Golfkooperationsrates (GCC) keine Patenanmeldungen mehr entgegengenommen. Nun ist bekannt, wie es weitergehen soll.
Das deutsche Lieferkettengesetz tritt zwar erst Anfang 2023 in Kraft, schon jetzt sollten Unternehmen im Geschäft mit den arabischen Golfstaaten aber Vorkehrungen treffen.
GCC steht für den Golfkooperationsrat (Gulf Cooperation Council).
Länder wie Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Katar sind wichtige Handelspartner für Deutschland. Doch wie sieht das Wirtschaftsrecht dieser Länder genau aus?
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