Register der wirtschaftlichen Eigentümer in Europa
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten.
Ein neues Gesetz greift in verschiedene Rechtsgebiete ein und schafft bessere Möglichkeiten für die Errichtung und Finanzierung grüner Industrien.
Ein neues Übereinkommen ermöglicht es, bis zu 49,99 Prozent der Arbeitszeit als Telearbeit im Wohnsitzstaat zu erbringen – und zwar ohne Wechsel des Sozialversicherungssystems.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, Gesetze zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower), zu erlassen.
Im Verhältnis Deutschland-Frankreich spielen Zollfragen wegen des Europäischen Binnenmarktes praktisch keine Rolle mehr.
Trotz Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU bestehen bestimmte Meldeerfordernisse. Je nach Art der Tätigkeit kann zudem eine Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich sein.
Zwecks Kontrolle der Einhaltung nationaler Vorschriften ist eine vorherige Meldung der Tätigkeit bei den zuständigen französischen Behörden erforderlich. Andernfalls drohen Sanktionen.
Frankreich ist Mitglied vieler europäischer und auch internationaler Norminstitute. In Frankreich erhalten Normen das Präfix NF.
Sollen Mitarbeitende in Frankreich eine vorübergehende Dienstleistung erbringen, sollte der Arbeitsvertrag stets den Besonderheiten dieses Auslandseinsatzes gerecht werden.
Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.