Schutz von Investitionen in Ländern aus Subsahara-Afrika
Deutschland hat mit meisten Staaten des afrikanischen Kontinents bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) abgeschlossen.
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Deutschland hat mit meisten Staaten des afrikanischen Kontinents bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) abgeschlossen.
Investitionsbehörden zählen zu den ersten Ansprechpartnern vor Ort. Sie unterstützen bei rechtlichen Fragen und bieten häufig auch sogenannte One-Stop-Centres an.
Bei Entsendungen in ein Land in Subsahara-Afrika entstehen zahlreiche rechtliche Hürden. Hilfreich ist es daher, einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen zu behalten.
Für jedes Auslandsgeschäft sind Informationen, insbesondere zum Steuerrecht, unerlässlich. Nationale Steuerbehörden können hilfreiche Informationsquellen sein.