Gewerblicher Rechtsschutz in Kolumbien
Als Mitglied des Andenpaktes (Pacto Andino) unterliegt Kolumbien den Bestimmungen zum gewerblichen Rechtsschutz dieser Vereinigung.
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Als Mitglied des Andenpaktes (Pacto Andino) unterliegt Kolumbien den Bestimmungen zum gewerblichen Rechtsschutz dieser Vereinigung.
In Kolumbien übliche Gesellschaftsformen sind die Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada).
Eine Haftung kann sich grundsätzlich für Hersteller, Händler und Lieferanten ergeben.
Das kolumbianische Recht kennt verschiedene Sicherungsmittel, auch den Eigentumsvorbehalt.
Das kolumbianische Aufenthaltsrecht kennt grundsätzlich drei Visumskategorien.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist für Kolumbien am 1. August 2002 in Kraft getreten.
Die Republik Kolumbien (República de Colombia) ist eine Präsidialdemokratie.
Das Gewährleistungsrecht ist sowohl im Zivil- (Código Civil) als auch im Handelsgesetzbuch (Código de Comercio) geregelt.
Die kolumbianische Währung (kolumbianischer Peso) ist frei konvertibel.