Zoll und Einfuhr kompakt - Mexiko
Zoll und Einfuhr kompakt - Mexiko gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
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Zoll und Einfuhr kompakt - Mexiko gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Inländische und ausländische Nahrungsmittel, pharmazeutische und medizinische Produkte unterliegen in Mexiko Genehmigungs-, Zulassungs- und Registrierungspflichten.
Für einige Produkte müssen Importeure oder Exporteure vor einem Import oder Export Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen (permisos previos de importación e exportación) beantragen.
Allgemeine Vorgaben zur Etikettierung sind rechtsverbindlich.
Importeure von alkoholischen Getränken, Tabak und Benzin haben Verbrauchsteuern zu entrichten. Ferner ist die Steuer auf neue Kraftfahrzeuge einfuhrrelevant.
Freizonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen. Sie gehören nicht zum mexikanischen Zollgebiet.
Neben der Überlassung zum freien Verkehr bestehen weitere Zollverfahren für eine Lagerung von Waren vor der Abfertigung oder deren vorübergehenden Verbleib im Zollgebiet.
Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft.
Das Freihandelsabkommen zwischen Mexiko und der Europäischen Union besteht seit Mitte 2000. Die Vertragsparteien haben sich im April 2018 auf eine modernisierte Fassung geeinigt.
Wareneinfuhren können nur im Steuergebiet Mexikos ansässige Unternehmen mit Registrierung vornehmen.