Außertarifliche Zollfreiheiten
Südafrika gewährt für zum Beispiel Mustersendungen und Geschenksendungen Zollbefreiungen, wenn diese unter die entsprechende Regelung fallen.
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Südafrika gewährt für zum Beispiel Mustersendungen und Geschenksendungen Zollbefreiungen, wenn diese unter die entsprechende Regelung fallen.
Jede Einfuhr unterliegt der südafrikanischen Mehrwertsteuer. Für einige Waren können zudem noch weitere Abgaben anfallen.
Für die Einfuhr von Waren im Reisegepäck oder den Versand von Waren per Post gelten besondere Einfuhrregeln.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Das südafrikanische Gesetz unterscheidet zwischen einigen Verfahren.
Für die Überführung in ein Zollverfahren wird eine Zollanmeldung vorausgesetzt. Welche Angaben diese und weitere Begleitpapiere enthalten müssen, erfahren Sie in diesem Kapitel.
Waren mit südafrikanischem Ursprung können bei der Einfuhr in einigen Drittländern von einseitigen Zollpräferenzen profitieren.
Südafrika hat die Ratifizierungsurkunde für die African Continental Free Trade Area (AfCFTA) bereits am 10. Februar 2019 hinterlegt.
Die SACU hat Handelsabkommen mit den EFTA-Staaten, den MERCOSUR-Ländern sowie dem Vereinigten Königreich geschlossen. Als Mitglied der SACU profitiert Südafrika von allen Abkommen.
Südafrika ist Mitglied der Zollunion des südlichen Afrika (SACU) und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC).
Parallel zum Engagement auf WTO-Ebene hat Südafrika auch (bilaterale) Handelsabkommen zur Verbesserung des Marktzugangs südafrikanischer Produkte in Drittländern geschlossen.